Schäden und Prävention Feuchtigkeitsrisiko Feuchtigkeitsschäden Containerregen Kosten von Feuchtigkeitsschäden Warum Calciumchlorid? Präventionsprozess Peace of Moisture Mind AbsorTest Branchen Prävention schafft Nachhaltigkeit Produkte Alle Produkte Containertrockenmittel Absorpole Absorbag AbsorGel Hanging AbsorGel Blanket AbsorGel Max & Compact AbsorGel Sheet In-Box-Trockenmittel AbsorGel Pouches AbsorGel Sheet AbsorTerra Zubehör Verpackung Expertenkontakt Wissen Moisture Magazine FAQ Webinare Nachhaltigkeit Nachhaltigkeit, die ankommt Nachhaltigkeit bei Absortech Info Unser Unternehmen Unsere Organisation F&E Qualität und Produktion Unsere Mitarbeiter Einen Absortech-Kontakt finden Transparenz und Verantwortung Neuigkeiten Kontakt Sprache Einblicke 8 Minuten Was bedeutet die PPWR für Unternehmen, die mit feuchtigkeitsempfindlichen Produkten und Verpackungen arbeiten? Die europäische Verpackungslandschaft tritt in eine neue Phase ein. Mit der Verabschiedung der EU-Verordnung 2025/40, allgemein als PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) bezeichnet, wird die bestehende Verpackungs- und Verpackungsabfallrichtlinie durch einen unmittelbar geltenden Rechtsrahmen ersetzt. Für Organisationen, die im Bereich Transport- und Industrieverpackungen tätig sind, führt dieser Übergang ein harmonisiertes Regelwerk ein, das Designentscheidungen, Dokumentationspraktiken und Lieferantenbeziehungen weit über den Konsumgüterbereich hinaus beeinflussen wird. Dieser Artikel bietet eine interpretative Übersicht auf Grundlage der derzeit verfügbaren Informationen. Ziel ist es, Orientierung für interne Vorbereitung und Bereitschaft zu geben, nicht jedoch eine verbindliche Compliance-Beratung darzustellen. Mehrere operative Details werden noch durch delegierte Rechtsakte konkretisiert. Daher sollten aktuelle Interpretationen als vorläufig betrachtet werden, während sich der regulatorische Rahmen weiterentwickelt. Was die PPWR ist und warum sie relevant ist Die PPWR ist eine Verordnung, keine Richtlinie. In der Praxis bedeutet dies, dass sie ab dem 12. August 2026 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten gilt, ohne dass eine nationale Umsetzung erforderlich ist. Diese Unterscheidung ist wesentlich: Während die frühere Verpackungs- und Verpackungsabfallrichtlinie den Mitgliedstaaten erheblichen Spielraum bei der Umsetzung ließ, schafft die PPWR eine harmonisierte Grundlage im Binnenmarkt, bei gleichzeitiger Beibehaltung gewisser Flexibilität in spezifischen Bereichen. Auf Grundlage der derzeit verfügbaren Informationen soll dieser Übergang Inkonsistenzen zwischen den Mitgliedstaaten reduzieren, bestehende Schlupflöcher schließen und ein einheitliches Regelwerk für alle in der EU in Verkehr gebrachten Verpackungen schaffen. Diese Veränderung ist besonders relevant für Transport-, Industrie- und Sekundärverpackungen, die historisch zwischen verschiedenen Rechtsräumen variiert haben. Die Verordnung signalisiert zudem eine breitere politische Entwicklung, die Verpackungsregulierung mit Zielen der Kreislaufwirtschaft, Abfallvermeidung und Stoffssicherheit verknüpft. Auch wenn die detaillierten Vorschriften noch nicht vollständig festgelegt sind, ist es sinnvoll, die übergeordnete Richtung zu verstehen, um zukünftige Anforderungen frühzeitig zu antizipieren. Anwendungsbereich der Verordnung Die PPWR gilt für alle Verpackungen und verpackten Produkte, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig von Material oder Herkunft. Dazu zählen Kunststoff, Papier, Metall, Glas, Holz und Verbundmaterialien – unabhängig davon, ob sie innerhalb der EU hergestellt oder importiert werden. Die Leitlinien der Europäischen Kommission betonen bewusst die breite Abdeckung. Ein häufig unterschätzter Punkt ist die Einbeziehung von Transport- und Industrieverpackungen. Paletten, Kisten, Stretchfolien, Umreifungsbänder, Inliner und Schutzkomponenten, die in der industriellen Logistik eingesetzt werden, fallen ebenfalls in den Geltungsbereich. Für Unternehmen mit feuchtigkeitsempfindlichen Lieferketten bedeutet dies, dass auch Verpackungsentscheidungen – einschließlich des Einsatzes von Trockenmitteln – zunehmend durch diesen regulatorischen Rahmen beeinflusst werden. Geografische Besonderheiten Der geografische Geltungsbereich enthält eine wichtige Differenzierung. Verpackungen, die aus der EU exportiert werden und außerhalb der EU zu Abfall werden, gelten nicht als auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht und fallen somit nicht direkt unter die Verordnung. Dies ist insbesondere für Import-/Exportstrukturen relevant. Gleichzeitig könnten auch für Re-Exportflüsse Dokumentationsanforderungen entstehen. Unternehmen sollten daher ihre Verpackungsströme genau analysieren und zwischen in der EU verbleibenden und exportierten Verpackungen unterscheiden. Zentrale thematische Bereiche für B2B-Akteure Die PPWR strukturiert ihre Anforderungen entlang mehrerer thematischer Bereiche. Jeder dieser Bereiche hat Auswirkungen auf Produktdesign, Beschaffung und Dokumentation. Design für Recyclingfähigkeit Design for Recyclability (DfR) wird voraussichtlich zu einer zentralen Compliance-Achse. Die Verordnung sieht Leistungsstufen vor, die Verpackungen nach Recyclingfähigkeitskriterien klassifizieren werden. Die spezifische Bewertungsmethodik und die zugehörigen Schwellenwerte wurden noch nicht finalisiert. Nach aktuellem Verständnis wird von Verpackungen verlangt werden, eine messbare Recyclingfähigkeitsleistung nachzuweisen, wobei nicht konforme Formate schrittweise eingeschränkt werden. Minimierung Die Anforderungen zur Minimierung zielen darauf ab, unnötiges Gewicht, Volumen und Schichten von Verpackungen zu reduzieren. Die Methodik zur Bewertung der Minimierung befindet sich noch in der Entwicklung. Auf Grundlage der derzeit verfügbaren Informationen ist davon auszugehen, dass die Bewertung funktionale Notwendigkeit, Schutzleistung und logistische Effizienz berücksichtigt, anstatt sich ausschließlich auf vorgeschriebene Gewichtslimits zu stützen. In diesem Zusammenhang kann es sinnvoll sein, das gesamte Verpackungssystem, einschließlich der Komponenten zum Feuchtigkeitsschutz, regelmäßig zu überprüfen, um sicherzustellen, dass die eingesetzten Mengen im Verhältnis zum erforderlichen Schutzniveau stehen. Stoffbeschränkungen Die PPWR führt Beschränkungen für bestimmte Stoffe in Verpackungen ein, einschließlich Grenzwerten für bestimmte per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) in Lebensmittelkontaktverpackungen. Die Verordnung orientiert sich weitgehend an den Definitionen und Grenzwerten, die bereits im Rahmen von REACH festgelegt wurden. Darüber hinaus kann sie so ausgelegt werden, dass sie im Laufe der Zeit zusätzliche Stoffkategorien umfasst, insbesondere wenn delegierte Rechtsakte den Rahmen weiter konkretisieren. Kennzeichnung Eine harmonisierte Kennzeichnung wird durch delegierte Rechtsakte erwartet, mit standardisierten Piktogrammen, die die Materialzusammensetzung und geeignete Entsorgungswege anzeigen. Bis zur Veröffentlichung dieser Piktogramme wird Organisationen empfohlen, bestehende Kennzeichnungsansätze als Übergangslösung zu betrachten. Wiederverwendungsziele Wiederverwendungsziele werden für bestimmte Verpackungsformate und Sektoren gelten. Insbesondere hat die Europäische Kommission darauf hingewiesen, dass Palettenumwicklung und Umreifungsbänder von der 100 %-Wiederverwendungsanforderung ausgenommen sind, was verdeutlicht, dass sich sektorspezifische Auslegungen weiterhin entwickeln. Eigentum an Verpackungen und technische Dokumentation Einer der operativ bedeutendsten Aspekte der PPWR ist die Klarstellung der Eigentumsverhältnisse von Verpackungen. Die Verordnung identifiziert die für eine bestimmte Verpackung verantwortliche Partei, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht wird, und diese Partei übernimmt ab dem ersten Tag eine erweiterte Verantwortung für die technische Dokumentation. Auf Grundlage der derzeit verfügbaren Informationen wird erwartet, dass verantwortliche Parteien Konformitätsbewertungen durchführen und eine Konformitätserklärung ausstellen müssen, die durch technische Unterlagen gestützt wird, welche die Einhaltung der relevanten thematischen Anforderungen nachweisen. Diese Dokumentationspflicht stellt im Vergleich zur vorherigen Richtlinie eine wesentliche Veränderung dar, bei der Verpflichtungen häufig weniger formal entlang der Lieferkette verteilt waren. Die Verordnung kann dahingehend ausgelegt werden, dass sie Szenarien umfasst, in denen sich die Verantwortlichkeit verschiebt, je nachdem, ob eine Verpackung hergestellt, importiert oder umgekennzeichnet wird. Organisationen mit komplexen Lieferantennetzwerken können davon profitieren, ihr Verpackungsportfolio frühzeitig im Hinblick auf diese neue Eigentumslogik zu analysieren, um sicherzustellen, dass proaktive Risikomanagementmaßnahmen und strukturierte Umsetzungsprozesse rechtzeitig vor dem Anwendungsdatum etabliert werden. Auf dem Weg zur PPWR-Readiness: die Rolle einer bedarfsgerecht dimensionierten Schutzlösung Ein wiederkehrendes Thema in den Anforderungen zu DfR, Minimierung und Dokumentation ist die Erwartung, dass Verpackungssysteme in einem angemessenen Verhältnis zu ihrem funktionalen Zweck stehen. Es ist zu beachten, dass die Methodik zur Quantifizierung der Minimierungsanforderungen noch nicht finalisiert ist. Auf Grundlage der derzeit verfügbaren Informationen kann es für Organisationen, die sich auf die PPWR vorbereiten, sinnvoll sein zu prüfen, ob jede Komponente des Verpackungssystems, einschließlich des Feuchtigkeitsschutzes, in Mengen eingesetzt wird, die dem tatsächlich erforderlichen Schutzniveau entsprechen. In der Praxis deutet dies darauf hin, dass eine Reduzierung des Gesamtvolumens der eingesetzten Verpackungsmaterialien – und damit auch des Volumens an Trockenmitteln, das erforderlich ist, um das gewünschte Feuchtigkeitsniveau zu erreichen – die Ausrichtung an den übergeordneten Minimierungszielen der Verordnung unterstützen kann. Präzise entwickelte Trockenmittel, die im Rahmen eines sorgfältig dimensionierten Ansatzes eingesetzt werden, können zu diesem Ziel beitragen, indem sie einen zuverlässigen Feuchtigkeitsschutz ohne Überdimensionierung ermöglichen. Für Organisationen, die ihre derzeitige Lösung zur Feuchtigkeitsschutzoptimierung im Hinblick auf zukünftige Anforderungen weiterentwickeln möchten, kann fachkundige Beratung dabei helfen, Potenziale zur Optimierung des Materialeinsatzes zu identifizieren, ohne die Produktqualität während des Transports zu beeinträchtigen. Was noch unklar ist: laufende delegierte Rechtsakte Während die PPWR eine klare Richtung vorgibt, befinden sich viele operative Details noch in der Entwicklung. Die Verordnung ermächtigt die Europäische Kommission, delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte zu erlassen, die Folgendes festlegen werden: DfR-Leistungsstufen und die zugehörige Bewertungsmethodik. Kriterien zur Bewertung der Minimierung sowie Anforderungen an die Dokumentation. Harmonisierte Kennzeichnungspiktogramme und deren Platzierung. Sektorspezifische Anforderungen an Wiederverwendung und Nachfüllsysteme. Bis zur Veröffentlichung dieser Rechtsakte wird empfohlen, aktuelle Interpretationen als vorläufig zu betrachten. Vorzeitige Compliance-Entscheidungen, die vor der Finalisierung dieser Rechtsakte getroffen werden, können Anpassungen erforderlich machen, sobald der regulatorische Rahmen vollständig festgelegt ist. Was Unternehmen vorbereiten sollten Mit der Weiterentwicklung der Verordnung zeichnen sich mehrere zentrale Vorbereitungsschwerpunkte für Organisationen in diesem Bereich ab. Dazu gehören insbesondere das Verfolgen der Veröffentlichung delegierter Rechtsakte im Amtsblatt der Europäischen Union, die Auswertung von Leitlinien der Europäischen Kommission sowie die Beobachtung sektorspezifischer Auslegungen, während Branchenverbände auf Klarstellungen reagieren. Interne Vorbereitungsmaßnahmen sind ebenso relevant. Mögliche Ausgangspunkte umfassen: Kartierung der Verpackungsportfolios im Hinblick auf die thematischen Bereiche der PPWR. Überprüfung der Dokumentationspraktiken von Lieferanten und der Verfügbarkeit technischer Unterlagen. Bewertung von Transport- und Industrieverpackungsformaten im Hinblick auf DfR-Anforderungen. Klärung der Verantwortlichkeit für Verpackungen entlang von Import- und Re-Exportströmen. Überprüfung der Dimensionierung von Schutzelementen, einschließlich des Feuchtigkeitsschutzes, um eine verhältnismäßige Materialverwendung sicherzustellen. Absortech verfolgt die Entwicklungen der PPWR aufmerksam, insbesondere im Hinblick auf deren potenzielle Auswirkungen auf den Feuchtigkeitsschutz in Transport- und Industrieverpackungen. Es werden keine Aussagen darüber getroffen, wie spezifische Trockenmittelprodukte im Rahmen der Verordnung eingestuft werden könnten. Ziel ist es, einen fundierten Dialog zu unterstützen, während delegierte Rechtsakte weitere Klarheit schaffen, und den beteiligten Akteuren verlässliche Informationen und fachliche Orientierung in dieser Übergangsphase bereitzustellen. Fazit Die PPWR-Verordnung stellt einen bedeutenden Wandel in der Governance von Verpackungen in der Europäischen Union dar, indem sie von einem richtlinienbasierten Rahmen zu einer unmittelbar geltenden Verordnung mit harmonisierten Verpflichtungen in allen Mitgliedstaaten übergeht. Ihr umfassender Anwendungsbereich, der alle Verpackungen unabhängig von Material oder Herkunft umfasst, bringt Transport- und Industrieverpackungen eindeutig in den regulatorischen Fokus, während ihr klar definiertes Verantwortungsmodell eine erweiterte technische Dokumentationspflicht für die verantwortlichen Parteien mit sich bringt. Angesichts des näher rückenden Anwendungsdatums am 12. August 2026 und der Tatsache, dass viele Details noch durch delegierte Rechtsakte konkretisiert werden, besteht der sinnvollste Ansatz in einer informierten und proaktiven Vorbereitung. Die Leser werden dazu ermutigt, die Entwicklungen rund um die PPWR aufmerksam zu verfolgen, Aktualisierungen der Europäischen Kommission zu berücksichtigen und ihre internen Verpackungsstrategien kontinuierlich weiterzuentwickeln, sobald sich das regulatorische Gesamtbild klarer abzeichnet. Organisationen, die an fortlaufenden Informationen zur Verpackungsregulierung und zu Aspekten des Feuchtigkeitsschutzes interessiert sind – insbesondere im Kontext von Transport- und Industrieverpackungen – sind eingeladen, den Absortech-Newsletter zu abonnieren oder über das Kontaktformular in den Dialog zu treten. HABEN SIE FRAGEN? KONTAKTIEREN SIE UNS Tags #PPWR Teilen LinkedIn Facebook Email Twitter